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Gemeinde Weilerswist

Aktuelles zum Thema Wohngeld

Wohngeldreform ist in Kraft

Seit dem 1. Januar 2023 ist die Wohngeldreform 2023 in Kraft getreten, durch die wesentlich mehr Menschen Wohngeld in Anspruch nehmen können.

Es ist allerdings mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen, da die Wohngeldbehörden die Vielzahl der eingehenden Neuanträge mit dem vorhandenen Personal bewältigen müssen. Den Bürgerinnen und Bürgern gehen keine Ansprüche verloren, da die Berechnung des Wohngeldes ab Antragseingang rückwirkend erfolgt.

Den Wohngeldrechner NRW finden Sie hier:  https://www.wohngeldrechner.nrw.de/wg/wgrbhtml/WGRBWLKM?BULA=NW

Dieser Online-Wohngeld¬Rechner berechnet auf der Basis Ihrer Angaben einen unverbindlichen Wohngeldbetrag. Wohngeld gibt es als Mietzuschuss (wenn Sie Mieter einer Wohnung oder eines Hauses sind) oder als Lastenzuschuss (wenn Sie Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentums¬wohnung sind). Ihr tatsächlicher Wohngeldanspruch kann nur im Rahmen eines Antrags bei der Wohngeldstelle Weilerswist nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen ermittelt werden. Sie können den Antrag schriftlich stellen oder direkt im Anschluss an die Berechnung online übermitteln. 

Über den Wohngeldrechner des Landes (siehe Link) kann die Höhe eines eventuellen Anspruchs auf Wohngeld berechnet und anschließend ein Wohngeldantrag gestellt werden.

Möchten Sie Ihren Wohngeldantrag schriftlich stellen, wenden Sie sich bitte an die Wohngeldstelle der Gemeinde Weilerswist: Frau Peters oder Frau Semmler, Tel. (0 22 54) 9600–433, E-Mail: wohngeldstelleweilerswistde

Unter dem folgenden Link finden Sie eine Broschüre mit ausführlichen Erklärungen zum Antrag auf Wohngeld.

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