Grabsteinüberprüfungen
Die Ortsteilfriedhöfe
Friedhofssatzungen
Die Belegung der Friedhöfe regelt die Friedhofssatzung der Gemeinde Weilerswist. Die Gebühren sind der aktuellen Friedhofsgebührenordnung zur Friedhofssatzung zu entnehmen.
Beerdigungstermine
Beerdigungen finden auf den Friedhöfen der Gemeinde Weilerswist von Montag bis Donnerstag in der Zeit zwischen 8:00 Uhr und 15:30 Uhr, an Freitagen zwischen 8:00 Uhr und 11 Uhr statt.
Die Beerdigungstermine werden von der Friedhofsverwaltung festgelegt. Die Gemeinde Weilerswist bemüht sich, bei Bedarf im Einzelfall auch Samstagstermine möglich zu machen, es wird ein Wochenendzuschlag erhoben.
Anmeldung der Bestattung/Beisetzung
Während der oben angegebenen Zeiten können an allen Wochentagen je nach Wunsch Urnen beigesetzt oder Särge bestattet werden.
Für die Anmeldung der Bestattung/Beisetzung wird eine Sterbeurkunde sowie der ausgefüllte Antrag auf Leistungen der Gemeinde Weilerswist benötigt. Bei der Beisetzung/Bestattung im vorhandenen Grab ist die Graburkunde vorzulegen.
Das aktuelle Grabangebot
Das aktuelle Grabangebot der Gemeinde Weilerswist gliedert sich wie folgt:
Grabmale
Grabmale bedürfen vor Ihrer Aufstellung einer schriftlichen Genehmigung durch die Friedhofsverwaltung. Diese wird üblicherweise durch den Steinmetz beantragt. Sollte Ihr Steinmetz hierzu nicht die üblichen Formulare vorliegen haben, finden Sie unten den Antrag der Gemeinde Weilerswist. Voraussetzung für die Bearbeitung ist die Unterschrift des Nutzungsberechtigten. Bitte beachten Sie, dass maximal 50 % der Grabfläche einschließlich Einfassung abgedeckt sein dürfen. Dies gilt nicht für Urnengräber. Aus dem Grabmalantrag müssen die Maße für die Abdeckung prüfbar hervorgehen.
Adressaktualisierung
Der Nutzungsberechtigte (Ansprechpartner für die Gemeindeverwaltung) einer Grabfläche aktualisiert bitte bei einem Umzug auch seine Adresse bei der Friedhofsverwaltung. Geht die Grabpflege an einen Dritten über, kann der Wechsel mit der Unterschrift beider beteiligter Parteien formlos beauftragt werden. Dieser Wechsel ist kostenfrei sofern keine neue Graburkunde benötigt wird.
Einebnungen
Einebnungen nach Ablauf der Nutzungszeit (25 Jahre/30 Jahre) können durch einen Steinmetz Ihrer Wahl oder den Bauhof der Gemeinde ausgeführt werden. Für eine Einebnung durch den Bauhof bedarf es einer schriftlichen Beauftragung über die Friedhofsverwaltung.
Die Einebnungen finden zu zwei Stichdaten statt: Im März-April sowie im September-Oktober.