Keine Zuständigkeit der Gemeinde Weilerswist bei Geschwindigkeitsverstößen (fließendem Verkehr)
Bei Geschwindigkeitsverstößen innerhalb der Gemeinde Weilerswist darf die Gemeindeverwaltung Weilerswist nicht einschreiten.
Gemäß § 48 Absatz 2 des Ordnungsbehördengesetzes Nordrhein-Westfalen (OBG NRW) sind lediglich die Kreisordnungsbehörden und die großen kreisangehörigen Städte im Sinne von § 4 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) unbeschadet der Zuständigkeit der Polizeibehörden für die Überwachung der Einhaltung zulässiger Höchstgeschwindigkeiten an Gefahrenstellen zuständig.
Die entsprechenden Verwaltungsvorschriften zur Durchführung des OBG besagen zudem, dass die Ermittlung und Verfolgung von Verkehrsverstößen im fließenden Verkehr ganz alleine bei der Polizei liegt. D.h. nur die Polizei hat die Befugnis, Kraftfahrer im fließenden Verkehr zum Zwecke der Verkehrskontrolle anzuhalten.
Bitte wenden Sie sich daher bei Beschwerden oder Nachfragen zur Geschwindigkeitskontrollen direkt an die zuständigen Behörden.
Wie weit müssen Bäume und Sträucher, die in öffentliche Verkehrsfläche hineinragen, zurückgeschnitten werden?
Jegliche Art von Anpflanzungen (z.B.. Bäume, Sträucher) auf Grundstücken dürfen die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer/innen nicht gefährden. Durch das Hineinwachsen von Anpflanzungen in den öffentlichen Verkehrsraum können die Sichtverhältnisse beeinträchtigt werden und sich Verletzungsgefahren für Fußgänger, Radfahrer sowie Beschädigungen an Fahrzeugen ergeben. Zudem können Verkehrszeichen verdeckt werden. Die Anpflanzungen müssen daher regelmäßig auf das erforderliche Maß zurückgeschnitten werden.
Es gilt folgende Faustregel:
Bäume, die in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen, sollen über dem Gehweg bis in einer Höhe von ca. 2,50 Metern und über der Fahrbahn bis in einer Höhe von ca. 4,50 Metern frei geschnitten sein.
Sträucher und Hecken dürfen grundsätzlich nicht in öffentliche Verkehrsfläche hineinwachsen.
Sträucher, Bäume oder sonstige Anpflanzungen meines Nachbarn wachsen auf mein Grundstück
Das Ordnungsamt ist für Probleme, die sich an der Gartengrenze abspielen, nicht zuständig solange davon keine Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht. Im Ordnungsamt erhalten Sie Broschüren über das Thema „Was Sie über Rechtsprobleme an der Gartengrenze wissen sollten“.
Lärmbelästigung durch laute Musik aus der Nachbarschaft
Musikinstrument und Tonwiedergabegeräte dürfen grundsätzlich nur in einer Lautstärke benutzt werden, durch die unbeteiligte Personen nicht erheblich belästigt werden.
Grundsätzlich sollte zuerst ein klärendes Gespräch mit dem Verursacher geführt werden. Sollte dieses nicht zum erwünschten Erfolg führen, gelten folgende Regelungen:
Hört eine Partei in Mehrfamilienhäusern ständig laute Musik, so ist der Sachverhalt vorrangig nach dem Privatrecht zu betrachten. D.h. der Vermieter muss dafür Sorge tragen, dass im Haus Ruhe herrscht.
Wird nur ein Nachbar in der Nachbarschaft durch laute Musik belästigt, ist dies auch vorrangig nach dem Privatrecht zu betrachten. Das Ordnungsamt wird in diesen Fällen nicht tätig, da keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung gilt. Auch die Voraussetzungen zum Schutz privater Rechte liegen nicht vor. Bevor Sie jedoch Klage einreichen, ist es ratsam mit dem Schiedsmann der Gemeinde Weilerswist Kontakt aufzunehmen. In vielen Fällen kann die Angelegenheit außergerichtlich und gütlich geklärt werden.
Beschallt ein Nachbar jedoch die Nachbarschaft (zumindest zwei unabhängige Nachbarn), ist es sinnvoll sich an die Ordnungsbehörde zu wenden. Die Beschwerde sollte in schriftlicher Form beim Ordnungsamt eingereicht werden. Dieses Schreiben sollte neben Name und Anschrift des Beschwerdeführers auch Name und Anschrift des Lärmenden enthalten. Bitte beachten Sie, dass anonymen Beschwerden nicht nachgegangen wird, da keinerlei Rückfragen gestellt werden können.
Außerdem muss angegeben werden, wann und wie lange der Lärm erzeugt wurde und wodurch. Sollte es Zeugen geben, ist es erforderlich, diese auch mit Namen und Anschrift, bestenfalls mit schriftlicher Zeugenaussage, anzugeben. Für diese Angaben können Sie ein Lärmprotokoll führen. Vordrucke erhalten Sie im Ordnungsamt.
Nach Eingang der Beschwerde prüft die Ordnungsbehörde, ob eingeschritten wird. Eingeschritten wird dann, wenn die Lärmbelästigung erheblich ist. Ein einmaliger Verstoß von kurzer Dauer wird sicherlich anders bewertet werden als regelmäßige Beschallung der Nachbarn.
Lärmbelästigung durch den Hund des Nachbarn
Niemand darf durch den von Tieren erzeugten Lärm mehr als nur geringfügig belästigt werden.
Grundsätzlich solle zuerst ein klärendes Gespräch mit dem Nachbarn geführt werden. Sollte dieses nicht zum erwünschten Erfolgt führen, gelten folgende Regelungen:
Wird die Nachbarschaft in einem Mehrfamilienhaus durch das Bellen belästigt, so ist der Sachverhalt vorrangig nach dem Privatrecht zu betrachten. D.h. der Vermieter muss dafür Sorge tragen, dass Ruhe im Haus herrscht.
Wird nur ein Nachbar in der Nachbarschaft durch das Bellen belästigt, ist dies auch vorrangig nach dem Privatrecht zu betrachten. Das Ordnungsamt wird in diesen Fällen nicht tätig, da keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung gilt. Auch die Voraussetzungen zum Schutz privater Rechte liegen nicht vor. Bevor Sie jedoch Klage einreichen, ist es ratsam mit dem Schiedsmann der Gemeinde Weilerswist Kontakt aufzunehmen. In vielen Fällen kann die Angelegenheit außergerichtlich und gütlich geklärt werden.
Wird die Nachbarschaft (zumindest zwei unabhängige Nachbarn) in einer Reihenhaussiedlung durch das Hundegebell mehr als nur geringfügig belästigt, kann der Weg zum Ordnungsamt eingeschlagen werden. Die Beschwerde sollte in schriftlicher Form bei Ordnungsamt eingereicht werden. . Dieses Schreiben sollte neben Name und Anschrift des Beschwerdeführers auch Name und Anschrift des Hundehalters enthalten. Außerdem muss angegeben werden, wann und wie lange der Hund gebellt hat. Sollte es Zeugen geben, ist es erforderlich, diese auch mit Namen und Anschrift, bestenfalls mit schriftlicher Zeugenaussage, anzugeben. Für diese Angaben können Sie ein Lärmprotokoll führen. Ein Lärmprotokoll über einen Zeitraum von mindestens 2-3 Wochen ist erforderlich. Vordrucke erhalten Sie im Ordnungsamt.
Nach Eingang der Beschwerde prüft die Ordnungsbehörde, ob eingeschritten wird. Bitte beachten Sie, dass ein gelegentliches Bellen/Anschlagen eines Hundes völlig normal ist und Hunde auch zum menschlichen Miteinander gehören.
Lärmbelästigung durch Kinder
Bei Lärm von Kindern greift das Ordnungsamt regelmäßig nicht ein
Nach § 22 Abs. 1 a Bundesimmissionsschutzgesetz sind Geräuscheinwirkungen, die von
- Kindertageseinrichtungen,
- Kinderspielplätzen und ähnlichen Einrichtungen wie bspw. Ballspielplätzen
durch Kinder hervorgerufen werden,
im Regelfall keine schädliche Umwelteinwirkung.
Der Kinderlärm ist als sozialadäquat zumutbar hinzunehmen.
Darf, außer an Silvester, ein Feuerwerk in der Gemeinde Weilerswist abgebrannt werden?
Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern an anderen Tagen als Silvester (z.B. wegen Geburtstagen, Hochzeiten) ist Privatpersonen nicht gestattet. Die Ordnungsbehörden des Kreises Euskirchen erteilen hierfür grundsätzlich keine Genehmigungen.
Höhenfeuerwerk darf (ausgenommen an Silvester) nur durch einen zugelassenen Feuerwerker durchgeführt werden. Dieser benötigt keine Genehmigung, muss das Feuerwerk aber der Behörde anzeigen.
Geruchsbelästigung wegen Düngung durch Landwirte
Landwirte düngen Ihre Felder häufig mit organischem Dünger. Hierzu zählen u.a. Kompost, Stallmist, Geflügelkot, Schweine- oder Rindergülle. Mit dieser Düngung ist oftmals eine als sehr unangenehme Geruchsbelästigung verbunden.
Diese Dünger sind gesundheitlich unbedenklich. Trotzdem soll jedoch eine übermäßige und unnötig lange Geruchsbelästigung vermieden werden. Daher unterliegen alle diese Dünger gesetzlichen Bestimmungen, die Einsatztermin, Menge und Ausbringungsverfahren genau regeln. So sind Landwirte zu einer unmittelbaren Einarbeitung der organischen Dünger nach der Ausbringung verpflichtet. Eine Düngung bei intensiver Sonneneinstrahlung sollte unterbleiben. Dennoch ist die Geruchsbelästigung oftmals nicht vermeidbar.
Die Landwirte haben jedoch die Auflage, die Gülle innerhalb von vier Stunden einzuarbeiten, damit die Geruchsbelästigung deutlich reduziert wird.
Haben Sie den Eindruck, dass die Vorschriften nicht eingehalten werden, empfiehlt es sich, zunächst den betroffenen Landwirt anzusprechen.
Vermutete Verstöße hiergegen können der zuständigen Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen (Kreisstellen Aachen, Düren, Euskirchen) gemeldet werden. Diese ist unter der Telefonnummer beziehungsweise per E-Mail zu erreichen.
Kontakt
Belästigung durch Gerüche und Qualm beim Grillen
Beim Grillen werden Immissionen verursacht, deren rechtliche Beurteilung im Landesimmissionsschutzgesetz NRW geregelt ist. Hiernach hat sich jeder so zu verhalten, dass schädliche Umwelteinwirkungen, also auch Gerüche und Qualm vermieden werden.
Um den Nachbarn nicht mit diesen Immissionen zu belästigen, empfiehlt es sich den Grill möglichst weit von der Grundstücksgrenze aufzustellen und ggf. die Nachbarschaft, die evtl. belästigt werden könnte, rechtzeitig über die Grillparty zu informieren.
Gegenseitige Rücksichtnahme und Toleranz sollten im nachbarschaftlichen Miteinander selbstverständlich sein.
Weitere Fragen
Für weitere Fragen steht Ihnen das Ordnungsamt gerne zur Verfügung.
Kontakt
Ort
Herr Mario Schmitz
Team Ordnung (Leitung Ordnungsamt)
Raum 15 / EG
Gemeinde Weilerswist
Bonner Str. 29
53919 Weilerswist
Barrierefreier Zugang
WC
Ebenerdiger Zugang, Aufzug im Gebäude.
Die RVK-Haltestelle der Buslinien 823 und 985 liegen vor dem Rathaus.
Der Bahnhof Weilerswist liegt 250m vom Rathaus entfernt.
Zeiten
Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr
sowie Dienstag zusätzlich von 14:00 bis 18:00 Uhr
Kontakt
Ort
Herr Christian Esser (Ordnungsamt)
Team Ordnung (Innendienst)
Raum 17 / EG
Gemeinde Weilerswist
Bonner Str. 29
53919 Weilerswist
Barrierefreier Zugang
WC
Ebenerdiger Zugang, Aufzug im Gebäude.
Die RVK-Haltestelle der Buslinien 823 und 985 liegen vor dem Rathaus.
Der Bahnhof Weilerswist liegt 250m vom Rathaus entfernt.
Zeiten
Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr
sowie Dienstag zusätzlich von 14:00 bis 18:00 Uhr