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Gemeinde Weilerswist

Wohngeld

Beschreibung

Hier haben wir für Sie Informationen rund um das Thema Wohngeld zusammengestellt:

Was ist Wohngeld?

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens.

Wer erhält Wohngeld?

Wohngeld wird als Mietzuschuss insbesondere gewährt an

  • Mieterinnen und Mieter,
  • Untermieter und Untermieterinnen,
  • Heimbewohnerinnen und Heimbewohner.

Wohngeld wird als Lastenzuschuss insbesondere gewährt an

  • Eigentümer und Eigentümerinnen
  • von Ein- und Zweifamilienhäusern,
  • von Eigentumswohnungen.
 

Wie hoch ist das Wohngeld?

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten hängt im Wesentlichen ab von

  • der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder,
  • der Höhe des Gesamteinkommens,
  • der Höhe der zuschussfähigen Miete oder Belastung.
 

Wohngeld nur auf Antrag

Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt.

Anträge erhalten Sie bei der Wohngeldstelle der Gemeinde Weilerswist oder online beim Land NRW.

Den Antrag können Sie bei der Wohngeldstelle abgeben oder per Post an die Gemeinde Weilerswist übersenden.

Bitte fügen Sie Ihrem Antrag die notwendigen Unterlagen bei. Welche Unterlagen erforderlich sind, ist von Fall zu Fall unterschiedlich und richtet sich nach Ihren Verhältnissen. Eine Aufstellung von in Betracht kommenden Unterlagen finden Sie in den Antragsvordrucken. Ihre Originalunterlagen erhalten Sie zurück.

Wenn Sie einen Wohngeldanspruch haben, kann Wohngeld grundsätzlich erst ab dem Monat gezahlt werden, in dem der Antrag bei der Gemeinde Weilerswist eingegangen ist.

Erläuterungen und Hinweise