Die Gemeinde Weilerswist sucht Mitbürger:innen, die sich für das Amt als Schöffin/Schöffe bewerben möchten.
Unter einer Schöffin/einem Schöffen versteht man eine/einen ehrenamtliche/n Richter/in in der Strafgerichtsbarkeit, die/der, regelmäßig ohne über eine juristische Ausbildung zu verfügen, während der Hauptverhandlung ein Richteramt in vollem Umfang und mit gleichem Stimmrecht wie ein/e Berufsrichter/in bekleidet.
Gemeinsam mit den Berufsrichterinnen/Berufsrichtern entscheiden Schöffinnen und Schöffen insbesondere über die Schuld (also ob die angeklagte Tat nachgewiesen werden kann) und gegebenfalls über die Strafe der Angeklagten/des Angeklagten.
Die Beteiligung von ehrenamtlichen Richterinnen/Richtern in der Strafjustiz ist ein wichtiges Element des demokratischen Rechtsstaates. Sie soll das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Strafjustiz stärken. Die Schöffinnen und Schöffen bilden in dieser Weise ein Bindeglied zwischen dem Staat und den Bürgerinnen und Bürgern. Dementsprechend erfüllen sie eine verantwortungsvolle Aufgabe.
Derzeit stehen uns die Unterlagen zur Bewerbung als Jugendschöffin/-schöffe zur Verfügung. Die Bewerbungsunterlagen als Schöffin/Schöffe im Erwachsenen-Strafrecht werden wir nachreichen, sobald sie uns zur Verfügung stehen.
Unter den folgenden Links finden Sie weitere Informationen zum Amt einer Schöffin/eines Schöffen sowie den Antrag zur Bewerbung als Jugendschöffin/Jugengendschöffe.