Abfallgebühren
Restmüll
Bv 60 l = 97,80 (80,16) Euro
Bv 80 l = 130,20 (106,68) Euro
Bv 120 l = 195,24 (159,96) Euro
Bv 240 l = 390,72 (320,16) Euro
Bv 1100 l = 1794 (1471,08) Euro
Biomüll
120 l = 35,16 (34,92) Euro
240 l = 70,32 (69,96) Euro
(In Klammern stehen die Beträge des Vorjahrs.)
Die Neukalkulation der Abfallgebühren berücksichtigt die insgesamt gestiegenen Gebühren des Kreises Euskirchen sowie die gestiegenen Abfallmengen (ca. +5 %).
Ein wesentlicher Faktor bei den Gebühren im Bereich Restabfall sind die gesunkenen Preise im Bereich des Altpapiers; hier reduzieren sich die Einnahmen um ca. 100.000 Euro (ca. -50 %), die somit nicht mehr gebührenmindernd eingesetzt werden können.
Der Bereich „Wilder Müll“ hat sich bei Kosten in Höhe von ca. 45.000 Euro stabilisiert. Die Kosten im Bereich der Straßenpapierkörbe haben sich deutlich erhöht, wobei eine deutliche Leistungssteigerung – Erhöhung der Stückzahl sowie der Leerungsintervalle – gegenübersteht.
2021 muss noch ein Defizit (Gebührenunterdeckung) aus 2019 in Höhe von knapp 20.000 Euro ausgeglichen werden.
Unter Berücksichtigung dieser Vorgaben ergibt sich im Bereich der Restabfallgebühren eine Steigerung von 22 %, im Bereich der Bioabfallgebühren eine Steigerung von 0,7 %.
Abwassergebühren
Schmutzwassergebühr bei Kanalanschluss, je m³ Abwasser: 4,14 (2020: 4,08) Euro
Niederschlagswasser, je m² abflusswirksame Fläche: 1,12 (2020: 1,14) Euro
Grundlage für die Neukalkulation der Abwassergebühren ist neben den Kostenpositionen für das Haushaltsjahr 2021 auch der Rechnungsabschluss für das Haushaltsjahr 2019.
Für das Rechnungsjahr 2019 waren Gesamtkosten in Höhe von 5.729.138,37 Euro prognostiziert. Tatsächlich entstanden hier Gesamtkosten in Höhe von 6.753.729,61 Euro, so dass sich eine Unterdeckung in Höhe von 1.024.591,24 Euro errechnet. Diese liegt insbesondere im Bereich der Behebung der sogenannten „SK-5-Schäden“, die sofort durchgeführt werden mussten (Reparaturarbeiten – keine Abschreibung) sowie im Bereich gestiegener Gebühren der Abwasserbehandlung in der Kläranlage.
Weiterhin errechnet sich aus den tatsächlichen Einnahmen in Höhe von 5.828.596,44 Euro insbesondere aufgrund des erhöhten Frischwasserverbrauches sowie der Erhöhung der abflusswirksamen Fläche für das Rechnungsjahr 2019 eine Überdeckung in Höhe von 105.796,44 Euro, da hier ursprünglich Einnahmen in Höhe von 5.722.800,00 Euro prognostiziert waren.
Somit ergibt sich für das Rechnungsjahr 2019 insgesamt eine Unterdeckung in Höhe 918.794,80 Euro, hiervon entfallen 446.809,91 Euro auf die Schmutzwasserentsorgung sowie 471.984,89 Euro auf die Niederschlagswasserentsorgung. Zudem ist im Gebührenjahr 2021 die aus dem Gebührenjahr 2018 verbliebene Unterdeckung auszugleichen.
Um eine deutliche Gebührenerhöhung zu vermeiden, wurde im Rahmen der Gebührenkalkulation 2021 der Ausgleich der verbliebenen Unterdeckung aus dem Jahr 2018 sowie der für das Gebührenjahr 2019 errechneten Unterdeckung wie folgt vorgesehen:
- Unterdeckung aus 2018 zu 1/3 in 2020 (bereits erledigt)
- Unterdeckung aus 2018 zu 2/3 in 2021
- Unterdeckung aus 2019 zu 1/2 in 2021
- Unterdeckung aus 2019 zu 1/2 in 2022
Somit fließen in die Gebührenkalkulation 2021 zwei Drittel der Unterdeckung aus dem Gebührenjahr 2017 in Höhe von 74.632,00 Euro für die Schmutzwasserentsorgung sowie 78.837,00 Euro für die Niederschlagswasserentsorgung ein. Weiterhin fließen die Hälfte der Unterdeckung aus dem Gebührenjahr 2019 in Höhe von 223.405,00 Euro für die Schmutzwasserentsorgung sowie 235.992,00 Euro für die Niederschlagswasserentsorgung mit ein.
Vor dem Hintergrund der relativ hohen Abwassergebühren erhält die Gemeinde Weilerswist vom Land NRW für 2021 voraussichtlich eine Abwassergebührenhilfe in Höhe von 419.187,58 Euro, die gebührenmindernd eingesetzt wird.
Für die Kalkulation der Abwassergebühren 2021 werden 795.000 m³ als voraussichtliche Frischwassermenge zugrunde gelegt. Für die Niederschlagswassergebührenkalkulation wird eine voraussichtliche abflusswirksame Fläche von 2.300.000 m² zugrunde gelegt. Aus dieser Prognose errechnen sich für das Jahr 2021 hinsichtlich der Gesamtkosten für die Schmutz- und Niederschlagswasserentsorgung somit die oben genannten Gebührensätze.
Straßenreinigungsgebühr
Straßenreinigung, je laufender Frontmeter, 1,15 (2020: 1,53) Euro
Winterwartung, je laufender Frontmeter, 2,67 (2020: 2,60) Euro
Bei der Gebührenkalkulation der Straßenreinigung für die Prognose 2021 wurde die Unterdeckung des Jahres 2018 in Höhe von 4.039,42 Euro einbezogen. Im Jahr 2019 wurde eine Überdeckung in Höhe von 8.135,15 Euro erzielt. Diese Überdeckung wurde ebenfalls für die Prognose 2021 berücksichtigt.
Im Haushaltsjahr 2018 hat sich aufgrund der erhöhten Kosten für die Durchführung des Winterdienstes eine Unterdeckung in Höhe von 156.387,97 Euro ergeben. Da aufgrund der vorherigen Gebührenkalkulation der geänderte Gebührentarif erst zum 01.01.2019 wirksam wurde, ist hier ein hohes Defizit entstanden, das künftig zu berücksichtigen ist.
Um eine Gebührenstabilität auch im Winterdienst beizubehalten, wird die Unterdeckung auf drei Jahre aufgeteilt. Für die Prognose 2020 wurde bereits anteilig ein Betrag in Höhe von 30.000 Euro berücksichtigt. Die restlichen 126.387,97 Euro werden somit für die Prognose 2021 und 2022 berücksichtigt. Folglich wird für die Prognose 2021 ein Betrag in Höhe von 63.193,99 Euro einbezogen.
Im Haushaltsjahr 2019 ist eine Unterdeckung von 27.364,27 Euro entstanden. Diese Unterdeckung wird innerhalb der nächsten drei Folgejahre berücksichtigt.
Bei dem Posten „Sonstige Aufwendungen (Straßen NRW)“ sind die Kosten veranschlagt, die die
Gemeinde Weilerswist aufgrund einer Verwaltungsvereinbarung an den Landesbetrieb Straßen
NRW zahlt.