Haupttext | Hauptmenü | Untermenü | Infoboxen



Verwaltungsleitung / Verwaltungskonferenz (VK)

Verwaltungsvorstand

Unter der Leitung des Bürgermeisters bilden die Beigeordneten und der Kämmerer den Verwaltungsvorstand (gesetzliche Regelung in § 70 Gemeindeordnung GO NRW). Neben diesen "geborenen" Mitgliedern kann der Bürgermeister auf Dauer oder im Einzelfall andere Verwaltungsmitarbeiter hinzu ziehen. In Weilerswist sind dies die Fach-/Servicebereichsleiter.

Zweck der gesetzlichen Verpflichtung zur Einrichtung des Verwaltungsvorstands ist die Erhaltung der Einheitlichkeit der Verwaltungsführung. Die wichtigen oder übergreifenden Themen der Fachbereiche sollen in diesem Gremium koordiniert werden. Der Bürgermeister bleibt aktuell informiert und kann aus der gemeinsamen Beratung bei seiner Entscheidungsfindung unterstützt werden. Er ist deshalb verpflichtet, regelmäßig den Verwaltungsvorstand zur gemeinsamen Beratung einzuberufen, in Weilerswist geschieht dies wöchentlich, am Mittwochnachmittag.

§ 70 Abs. 2 GO NW schreibt zwingend bestimmte Beratungsgegenstände vor, die im Verwaltungsvorstand erörtert werden müssen. Dies sind

* die Grundsätze der Organisation und der Verwaltungsführung,
* die Planung von Verwaltungsaufgaben mit besonderer Bedeutung,
* die Aufstellung des Haushaltsplans und
* die Grundsätze der Personalführung und Personalverwaltung.

Darüber hinaus können andere Themen beraten werden. Hierbei bieten sich übergreifende, kontroverse oder besonders bedeutsame Themen an.




Infoboxen