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Gemeindewerke Weilerswist

Die Gemeindewerke Weilerswist bestehen aus zwei Betriebszweigen:
1.     Der Betriebszweig Abwasserbeseitigung
2.     Der Betriebszweig Gemeindliche Dienste
Betriebssatzung vom 14.12.2006 

Kontakt:
Rathaus Weilerswist, Bonner Str. 29, 53919 Weilerswist
Telefon: 02254 / 9600 -0
E-Mail: gemeinde@weilerswist.de
Allgemeine Öffnungszeiten des Rathauses:
Montag -Freitag: 8 - 12.30 Uhr, zusätzlich Dienstag: 14 - 18 Uhr

Rechtsform:
Die Gemeindewerke Weilerswist werden als öffentliche Einrichtung gemäß § 107 Absatz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) entsprechend den Vorschriften über Eigenbetriebe geführt und als Sondervermögen gemäß § 97 Absatz 1 Nr. 3 in Verbindung mit Abs. 3 GO NRW behandelt.

Beteiligungsverhältnisse:
Beteiligung der Kommune: 100 %

Organe der Gemeindewerke:
    - Rat
    - Betriebsausschuss
    - Betriebsleitung

Betriebsausschuss:
    - 19 Mitglieder
    - Vorsitzender: Herr Hans-Josef Engels ( CDU)
    - stellvertretender Vorsitzender: Herr Gerhard-Josef Brühl (CDU)

Betriebsleitung:
Erster Betriebsleiter: Erster Beigeordneter Herr Josef Forstner Kaufmännischer Betriebsleiter: Herr Alexander Eskes
Betriebsleiter Abwasserwerk: Herr Thomas Jansen
Betriebsleiter Gemeindliche Dienste: Herr Johann Hüppeler

Betriebszweig Gemeindliche Dienste

Betriebszweig Gemeindliche Dienste

Ansprechpartner:

Herr Johann Hüppeler
Zimmer 202, Telefon: 02254 / 9600 - 176
Büro-Zeiten: Montag bis Freitag 7:00 Uhr bis 12:30 Uhr
E-Mail: jHueppeler@weilerswist.de

Wirkungsbereich:
Seit dem 1.Januar 1996 wird der ehemalige Bauhof als Betriebszweig Gemeindliche Dienste der Gemeindewerke Weilerswist fortgeführt.

Der Betriebszweig Gemeindliche Dienste betreut eine Gemeindefläche von etwa 57 Quadratkilometern. Der Betriebszweig erfüllt zusätzlich Aufgaben aus dem ordnungsbehördlichen Bereich, beispielsweise das Erfassen von Verwarngeldern. Das komplette Leistungsspektrum finden Sie hier:

- Grünflächenpflege
    - Allgemeine Grünflächen
    - Friedhöfe ( inklusive Bestattungen und Einebnungen)
    - Spielplätze
    - Schulen / Kindertageseinrichtungen
- Straßenunterhaltung
    - Instandhaltungen im kleineren Umfang
    - Seitenräume und Straßenbegleitgrün
    - Straßenentwässerungsgräben
    - Verkehrszeichen, Verkehrsmarkierungen und Straßenbenennung
- Straßenreinigung und Winterdienst
- Entwässerungsanlagen
- Kontrolle der Pumpenstationen
- Rattenbekämpfung im Kanal
- Abfallbeseitigung / wilder Müll
- Fahrzeug- und Geräteunterhaltung
- Gebäudeunterhaltung im kleineren Rahmen
- Transporte, Hausmeistertätigkeit und sonstige Einzelaufträge

Das Leistungsspektrum des Betriebszweiges "Gemeindliche Dienste" dient ausschließlich der Eigenbedarfsdeckung der Gemeinde Weilerswist.

Mitarbeiterzahlen:
14,3 Stellen (statistisch - Stand 01.01.2007)

Betriebszweig Abwasserbeseitigung


Ansprechpartner:
Herr Thomas Jansen ( technischer Abteilungsleiter)
Zimmer 109, Telefon: 02254 / 9600 - 168
E-Mail: tJansen@weilerswist.de

Wirkungsbereich:
Die Gemeinde Weilerswist betreibt das Kanalnetz des Gemeindegebietes. Für die Reinigung der Abwässer sowie für den Betrieb der Sonderbauwerke im Kanalnetz ist der Erftverband zuständig. Dies ist im Erftverbandsgesetz  
geregelt. Der Betriebszweig Abwasserbeseitigung existiert seit dem 1.Januar 1990 und ist für die Abwasserentsorgung der angeschlossenen Grundstücke und für die Grundstücksentwässerungsanlagen zuständig. Grundstücksentwässerungsanlagen sind abflusslose Gruben und Kleinkläranlagen für häusliches Schmutzwasser.

Zu den Aufgaben im Einzelnen gehören:
    - die Unterhaltung der Kanalleitungen
    - die Spülung der Kanalleitungen
    - TV-Untersuchung der Kanalleitung
    - Entleerung der Grundstücksentwässerungsanlagen

Für die Durchführung der Aufgaben wurden Unternehmen beauftragt, die dafür besonders qualifiziert sind.

Beiträge und Gebühren:
Die Beiträge und Gebühren für die Entwässerung der angeschlossenen Grundstücke richten sich nach der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung in der aktuellen Fassung. Maßstab für den Anschlussbetrag ist die anzuschließende Grundstücksfläche.

Die Gebühren für die Grundstücksentwässerungsanlagen richten sich nach der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der aktuellen Fassung.

Mitarbeiterzahlen:
0,87 (statistisch - Stand 01.01.2007)

Satzungen:
Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentlichen Abwasseranlagen - Entwässerungssatzung 

Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung in der aktuellen Fassung 

Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der aktuellen Fassung 




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